Die Bundesregierung hat den Steuerberater*innen ein dickes Ei mit der COVID-Fördermaßnahme „Fixkostenzuschuss 800.000“ gelegt. Obwohl die Intention grundsätzlich verständlich ist, scheitert es vielfach bei der Umsetzung. Denn ohne die Unterstützung eines Steuerberaters, können die potenziellen Empfänger*innen keinen Antrag stellen. Die Ausgestaltung der Regeln ist sehr komplex, in anderen Worten: typisch österreichisch. Viele Kanzleien haben aufgrund der hohen Arbeitsauslastung nicht genug Ressourcen zur Verfügung, um für jeden Klienten*innen die aufwendige Berechnung für den Zuschuss komplett durchzuführen.
Und schön langsam wird es knapp mit den Einreichterminen. Die Möglichkeiten sind komplex - die Einreichfristen kommen näher! Aufgrund der Funktionsweise des Fixkostenzuschusses Phase 2 entstehen hunderte mögliche Kombinationen bei der Auswahl der idealen Monate. Daher stellen sich für den oder die Steuerberater*in folgende Fragen:
Als Steuerberater hat mich dieser Prozess selbst schon einige Stunden Zeit gekostet. Pro Zeitraum müssen der prozentuelle Umsatzrückgang sowie die Fixkosten ermittelt werden.
Wenn man endlich so weit ist, dann kommt die Auswahl des optimalen Zeitraumes:
In der Phase 1 gibt es immerhin 16 Wahlmöglichkeiten, in der Phase 2 sogar 385!
Manche Softwareanbieter wie BMD haben hierzu zwar Hilfestellungen geboten, diese sind aber oft mit mühevoller Nachbearbeitung verbunden. Richtig herausfordernd wird es bei Klient*innen, bei denen die Daten nicht in der verwendeten Software vorliegen, sondern alles händisch zusammengestellt werden muss.
Nicht jeder will diese Leistung in Rechnung stellen. Als Steuerberater sehe ich es als meine Pflicht, meinen Klient*innen bestmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Aber es gibt eben neben dem Fixkostenzuschuss Phase 2 auch noch viele andere Angelegenheiten, bei denen meine Klient*innen Unterstützung brauchen. Gleichzeitig soll niemand durch den Rost fallen und keine Unterstützung erhalten, nur weil das Formale nicht erledigt wurde.
In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass wir Steuerberater*innen nicht immer jede im Hintergrund erbrachte Leistung 1 zu 1 in Rechnung stellen können. Wie reduziere ich also meinen internen Aufwand bei der Berechnung des Fixkostenzuschusses und helfe meinen Klient*innen bestmöglich, zu ihrem Geld zu kommen?
Weil ich meine Klient*innen nicht im Stich lassen wollte, habe ich mich dem Thema näher befasst und ein Tool namens easyFKZ entwickelt, durch das die Berechnung des Fixkostenzuschusses auf einen Bruchteil der Zeit reduziert werden kann - unabhängig davon, welche Kanzleisoftware im Einsatz ist.
Durch die einfache Eingabe kann die Datenerfassung auch durch Buchhalter oder sogar durch Mitarbeiter*innen in der Administration erfolgen. Nach kurzer Einarbeitungszeit sollte die Ermittlung im Normalfall nicht länger als 1 Stunde pro Klient*in benötigen. Bei einfachen Fällen sogar deutlich weniger.
Die Beträge in der „Monatsaufstellung“ können leicht überprüft und allfällige Fehler mühelos aufgedeckt werden. Die Berechnungen wurden bereits hunderten Anträgen zugrunde gelegt und dutzende Male durch Mitarbeiter*innen des Finanzamtes, ohne eine einzige Beanstandung, überprüft. Der Einsatz von easyFKZ reduziert den tatsächlichen Aufwand für die Berechnung des Fixkostenzuschusses massiv und die Investition ist umgehend amortisiert.
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