Auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at können Österreicher*innen ausgewählte Amtswege online erledigen und finden sofortige Hilfe und Informationen rund um Verwaltungsthemen.
Unternehmen sind ab dem 01.01.2020 verpflichtet an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Das bietet folgende Vorteile:
elektronische Zustellung
Zettelwirtschaft war gestern. Die Benachrichtigung über eine erfolglose Zustellung seitens der Post für behördliche Zusendungen entfällt.
Durch die Aktivierung der e-Zustellung und die Nutzung des „MeinPostkorb“ agiere ich als Unternehmen gesetzeskonform
elektronische Signatur (digitale Unterschrift)
Hierbei gilt es die elektronische Signatur und die qualifizierte Signatur zu unterscheiden.
Eine qualifizierte, elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziert, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt.
e-Signatur ist eine Authentifizierung mittels kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.
Mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur kann die e-Signatur durchgeführt werden. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und sicher die Identität online nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift hat die Handy-Signatur eine ähnliche Funktionsweise wie die Anmeldung beim e-Banking. Alles was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.
Sowohl Aktivierung als auch Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos.
Mit nur einer Anmeldung sind mehrere Verwaltungstätigkeiten möglich.
USP Verwaltungstätigkeiten:
Steuermeldungen (FinanzOnline)
Meldungen an die Sozialversicherung (ELDA online) und Einsicht in die Beitragskonten der österreichischen Gesundheitskasse (WEBEKU)
SVS-Beitragskonto für Bevollmächtigte
E-Rechnung
Die E-Rechnung oder elektronische Rechnung ist ein Datenübertragungsverfahren. Mit ihr können elektronisch, strukturierter Rechnungen eingebracht werden.
Die e-Rechnung ist seit 1. Jänner 2013 der Papierrechnung gleichgestellt.
Im Bereich B2G kann die Übermittlung der Rechnungen über drei verschiedene Möglichkeiten erfolgen.
B2G Übermittlung der Rechnungen
hochladen von ebInterface-XML Rechnungen (=ein österreichischer XML-Rechnungsstandard)
ein eigenes, technisch gekoppeltes Softwaresystem mittels Webservice
oder über ein Online-Formular
Eine pdf.-Rechnung wird nicht als e-Rechnung akzeptiert und wird vom Bund zurückgewiesen.
Blick in die Kristallkugel - ID Austria (e-ID)
Ende des Jahres 2021 wird die neue ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte ablösen. Damit gibt es in Zukunft einen zentralen Ort für Identitätsnachweis, Behördenwege und Postfach. Die ID Austria wird so zum sicheren Schlüssel für digitale Services. mehr Details auf oesterreich.gv.at/id-austria
Fazit
Um sich mit den digitalen Verwaltungstools zurechtzufinden, bedarf es einer Investition von Zeit und Geduld. Jedoch ist der Transformationsprozess erstmals gelungen, bietet die digitale Verwaltung viele Chancen und spart sowohl Zeit als auch Ressourcen. Weiteres arbeiten die österreichischen Behörden laufend daran, bestehende Produkte zu verbessern und zur einfacheren Handhabung den Bürgern zur Verfügung zu stellen.
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